Berechtigungen
Berechtigungen nach Abschluss
Höhere technische Lehranstalt / Kolleg und Aufbaulehergang (Tag und Abend)
- Abgeschlossene Berufsausbildung mit EU – Diplomniveau
- Studienberechtigung für Universitäten, Akademien und Fachhochschule
- Anrechenbarkeit bei facheinschlägigen Fachhochschulen bis zu einem Jahr
- Ingenieurtitel nach 3 Jahren Praxis (Ingenieurgesetz)
- Berechtigung zum Betreiben eines Planungsbüros nach 5 Jahren Berufspraxis
- Entfall von Prüfungsteilen (Modul 1) bei der Baumeister- und Zimmermeisterprüfung
Selbstständige Ausübung reglementierter Berufe:
- Mit Praxisnachweis: Wärme, Kälte, Schall und Branddämmer; Denkmal, Fassaden- und Gebäudereiniger.
- Nach erfolgreich bestandener Befähigungsnachweisprüfung: Baumeister, Bau-, Brunnen-, Zimmer- und Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeuger und Terrazzomacher, Technisches Büro, Stukkateure und Trockenausbauer.
Fachschule für Bautechnik mit Betriebspraxis
- Bautechniker mit Lehrabschlussgleichstellung zu Maurer
- Berechtigung zum Besuch eines Aufbaulehrganges Bautechnik, der mit der Reife- und Diplomprüfung abschließt
- Zugang zur Berufsreifeprüfung
- Erleichterter Zugang zu Meisterprüfungen: z.B:
Baumeisterprüfung:
– Modul 1 mit Bautechnischen Grundlagen, Bautechnologie 2, sowie Module 2 und 3 (Bautechnologie 1 entfällt)
– Anmeldung Baumeistergewerbe nach 6 Jahren Praxis möglich.
Zimmermeisterprüfung:
– Modul 1 mit Bautechnologie 1 und 2, sowie Module 2 und 3 - Ausübung der Freien Gewerbe „Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser“, „Betonwarenerzeuger“, „Lohnzeichenbüro“ „Asphaltierer“ sowie weiterer freier Gewerbe ab der Volljährigkeit möglich!
- Ausübung von Teilgewerben:
Betonbohren und -schneiden: nach 1-jähriger fachlicher Tätigkeit
Erdbau: Nach mindestens 2-jähriger fachlicher Tätigkeit - Erleichterungen für die Erlangung der Berechtigung zur Ausübung der Handwerke „Bodenleger“, „Pflasterer“, „Dachdecker“, „Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer“, „Stukkateure und Trockenausbauer“, „Fassaden- und Gebäudereiniger“.